“Klara And Edda Belly-Dancing” ist “nicht sittenwidrig”

Peter Sennhauser, 27. Oktober 2007 00:15 Uhr, 0 Kommentare Kommentare

Nan Goldin ist keine Kinderpornographin: Ihr Bild “Klara and Edda Belly-Dancing“, das sich im Besitz des Pop-Stars Elton John befindet, ist gemäss Anklagebehörde nicht sittenwidrig.

Eigentlich wussten wir das alle schon, aber die Justiz funktioniert nun mal nicht auf der Basis des gesunden Menschenverstands, sondern von Buchstaben und Präzedenzfällen. So auch hier - eine absolute Antwort auf die Frage, ob es sich um Pornographie handle, geben die Juristen (glücklicherweise) nicht.

Aber weil “Klara And Edda Belly-Dancing” bereits 2001 in der Saatchi-Galerie in London ausgestellt worden und auf seine Sittlichkeit untersucht worden war, verläuft der aktuelle Fall im Sande. Mit reichlich unkonkreter Begründung:

Der Crown Prosecution Service ist nach der Beschlagnahmung der Fotografie vor rund einem Monat jetzt zum Schluss gekommen, sie sei nicht sittenwidrig (”indecent”). Die Polizei habe keine ausreichenden Beweise:

Um zu beweisen, dass das Foto sittenwidrig ist, brauchen wir ausreichende Hinweise darauf, dass die gegenwärtigen Anstandsregeln sich so sehr von jenen des Jahres 2001 unterscheiden, dass ein Gericht mit grosser wahrscheinlichkeit zum Schluss käme, dass Bild sei sittenwidrig. Nach meiner Einschätzung ist dies nicht der Fall.

Das sagt die Chefin der zuständigen Anklagebehörde des CPS, Kerrie Bell. Und sie fügt hinzu:

Sogar wenn das Bild unsittlich wäre, hätte ein Angeklagter eine legitime Verteidigung durch die Tatsache, dass das Bild zum Zweck der Ausstellung in einer Kunst-Galerie in Verkehr gebracht wurde nachdem es bereits im Zuge früherer Untersuchungen als nicht sittenwidrig eingestuft worden war.

Meldung bei Reuters

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