Fotowettbewerb des Familienministeriums:
…und danke für Eure Rechte

Dass Fotowettbewerbe bisweilen zur Beschaffung von Bildmaterial für kommerzielle Zwecke dienen, ist hinlänglich bekannt. Wenn sich allerdings das Deutsche Familienministerium auf solche zwielichtigen Wege begibt, grenzt das an einen Skandal.

Bereits im vergangenen Jahr hat der Fall des Fotowettbewerbs des Hamburg Cruise Centers für berechtigte Aufregung gesorgt: Die Bedingungen der Ausschreibung sicherten dem Center die Nutzungsrechte an den eingereichten Bildern – kostenlos.

Noch sehr viel weiter gehen die juristischen und moralischen Fragen, wenn ausgerechnet das deutsche Familienministerium auf den gleichen Trick setzt, um sich Bildmaterial zu beschaffen:

Der Fotowettbewerb “Was heisst schon alt?” soll

insbesondere Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Altersschichten ansprechen, um ein möglichst breites Spektrum an Einsendungen zu erzielen.

Und ausserdem soll er offenbar eine möglichst grosse Masse an gutem, kostenlosem Bildmaterial von unvorsichtigen Profis und ahnungslosen Laien beschaffen. Heisst es doch in Punkt 8 der Wettbewerbsbedingungen:

“Für prämierte Beiträge erhält das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das ausschliessliche, zeitlich unbeschränkte und unentgeltliche Nutzungsrecht. Dies gilt auch für die Berichterstattung darüber und für die Öffentlichkeitsarbeit. Auch nicht prämierte Motive können später unentgeltlich für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genutzt werden.” (Auszeichnung durch uns)

Das ist vielleicht rechtlich haltbar, aber jedenfalls unfair, um nicht zu sagen unanständig.

  • Erstens richtet sich der Wettbewerb ausdrücklich an Laien, die mit den Gepflogenheiten der Lizenzvergabe nicht vertraut sein dürften und folglich selbst dann, wenn sie die Bedingungen durchgelesen haben sollten, nicht verstehen, dass sie dem Ministerium ihre Bilder faktisch schenken;
  • Zweitens sichert sich das Ministerium im Fall von prämierten Arbeiten gar die exklusiven Nutzungsrechte, was schon deswegen extrem problematisch ist, weil die Bilder vielleicht bereits woanders genutzt wurden und noch nicht einmal mehr vom Fotografen selber genutzt werden können;
  • Drittens werden auch die wenigsten Teilnehmer verstehen, dass sie mit ihren Bildern, die in diesem Fall sehr häufig Porträt-Charakter haben werden und damit die Freigabe des Bildes durch die abgebildeten Personen (Recht am eigenen Bild) voraussetzen, die Rechte Dritter einbeziehen und abklären müssen;
  • und viertens ist genau das dem Ministerium nicht nur eindeutig klar, sondern es lässt sich in den Wettbewerbsbedingungen auch noch ganz nebenbei von Ansprüchen Dritter für just den Fall freihalten, in dem ein “Modell” nachträglich Forderungen stellen sollte.

Also alles nach dem Motto: Gebt uns kostenlos Eure besten Bilder; wir nutzen sie, wie es uns gefällt und bringen keine Gegenleistung. Aber hey! – Ihr bleibt dafür bei Abmahnungen und Klagen selber haftbar.

Auf diese mehr als fragwürdige Praxis macht inzwischen nach Manfred Scharnberg bei Freelens und Ulla Schmitz auf ihrem Blog Fotowettbewerbe auch Marko Radloff auf bildwerk3 aufmerksam.

Ich möchte dazu ausdrücklich betonen, dass wir auf fokussiert.com für die Profi-Bildkritik die Nutzungsrechte ausschliesslich für die Bildkritik und die Veröffentlichung auf den Blogwerk-Domains einverlangen, selbstverständlich den Urheber nennen und vor einer Nutzung ausserhalb unserer Domains die Einwilligung der Fotografen einholen.

Ich werde diese Bedingungen, die wir so knapp wie möglich halten wollten, angesichts der jüngsten Tendenz ausserdem demnächst auf einer separaten Seite ausführlich und eindeutig neu aufsetzen.

Generell sollten alle, die Im Auge haben, an Wettbewerben teilzunehmen, sich diesen Artikel zu Abklärungen der Nutzungsrechte bei Fotowettbewerben von Julia Grissmer und David Seiler auf Fotorecht.de zu Gemüte führen.

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4 Kommentare

  1. jens
    schrieb am 1. Februar 2011 um 08:57 Uhr (#)

    selbst schuld, wer diese klauseln überliest und seine fotos dort einreicht.

    ausser, es ist einem egal, was mit den eigenen fotos geschieht. gibts ja auch.

  2. Gerhard
    schrieb am 1. Februar 2011 um 10:48 Uhr (#)

    Leider lesen viele das nicht und stellen damit den Fotografen, die davon leben wollen/müssen ein Bein.
    Wobei gerade beim Bund dürfte so ein gebaren gar nicht erst sein; Stichwort Kulturförderung etc.

  3. Frank
    schrieb am 1. Februar 2011 um 13:35 Uhr (#)

    Das Ministerium schreibt in Punkt 6 b der Teilnahmebedingungen:

    6: Urheberrechte /Persönlichkeitsrechte
    Autorinnen und Autoren der Beiträge versichern,

    b) dass bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung im Rahmen des Wettbewerbes und der Berichterstattung über den Wettbewerb einverstanden sind, …

    Und bei Punkt 8: Nutzungsrechte wollen sie die Fotos auch für andere Sachen verwenden. Die abgebildeten Personen sind aber nur mit einer Veröffentlichung im Rahmen des Wettbewerbes einverstanden. Da schiesst sich doch das Ministerium ins eigene Knie.

    1. Schreibt hier auf dem Blog Peter Sennhauser
      schrieb am 1. Februar 2011 um 18:41 Uhr (#)

      Frank: Theoretisch ist das ein Widerspruch, aber die Juristen sichern sowas in der Regel doppelt ab. So auch hier: Unter Punkt 7 nämlich heisst es für den Fall, dass Dritte Schadenersatz wegen verletzter Rechte geltend machen, verpflichte sich

      …die Teilnehmerin beziehungsweise der Teilnehmer, das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen beziehungsweise zu entschädigen.

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