Strassenfotografie:
Blitzschnell und im richtigen Winkel

In der Straßenfotografie kommt es darauf an, besondere Momente festzuhalten. Hier fehlt nur der Weitwinkel.

Kommentar des Fotografen:

Titel: One of these days … Eine meiner Leidenschaften seit ich mit der Fotografie begann, stellen Streetfotos dar. Mein Fokus liegt besonders darauf, emotionale Alltagssituationen so diskret wie möglich und mit starker Aussage abzulichten. Dafür gehe ich regelmäßig in der Wiener Innenstadt auf die “Jagd”.

Dieses Foto entstand im Rahmen einer Fototour am Wiener Stephansplatz. Es tummeln sich dort regelmäßig viele Unterhaltungskünstler und Konsorten herum, u.a. auch Clowns, die Luftballone für Kinder anbieten. Dieser eine Clown war mir schon vor längerem bei älteren Touren durch seinen melancholischen Gesichtsausdruck aufgefallen. Als ich nun schon am Ende meiner “Jagd” war, sah ich plötzlich dieses Motiv und wusste sofort: Das ist es! Also Auslöser gedrückt, Einverständnis geholt und ab zur Nachbearbeitung.

Ich habe mich auf simples Feintuning in Lightroom und einen Filter von ColorEfex beschränkt, um die Bildwirkung zu verstärken. Es kam meine alte Canon 500D mit meinem 50mm Immerdrauf zum Einsatz. Für Street verwende ich auch meistens die Belichtungsautomatik, um schnell reagieren zu können, da die Motive meistens sehr vergänglich sind.

Profi Jan Zappner meint zum Bild von David Dornauer:

Ein Clown sitzt mit leerem Blick in einer belebten Straße. Sein Blick ist so traurig wie seine Haltung kraftlos:

Ein melancholischer Moment, der wohl verschwindet, wenn ein Kind kommt und sich einen der Ballons zusammenknoten läßt. Ein kurzer Moment also, den man erwischen muss – und das schafft der Fotograf hier. Ich möchte aber gar nicht so viel über das gelungene Bild sprechen. Viel mehr möchte ich den nächsten Schritt in der Straßenfotografie anregen:

Auf Deiner Website sind viele Street-Bilder zu sehen, alle nach dem gleichen Schema, mit dem gleichen, leichten Tele gemacht. Ich kann darin ein grosses Interesse an Menschen, ihren Gesichtern und Bewegungen sehen. Und das ist eigentlich das Wichtigste an der Street-Fotografie.

Was mir aber auch auffällt, ist die Distanz zwischen den Personen und dem Fotografen. Ich fühle mich immer wie ein Beobachter. Das ist auf der Straße nicht so gut: Ich will schliesslich mitten drin und voll dabei sein. So, als sei ich direkt vor Ort. Ich möchte die Menschen spüren und im Foto fast greifen können.

Das ist natürlich ein Problem, wenn man mit einem Tele (hier 50 mm = 80 mm auf der Canon EOS 500D) fotografiert, da automatisch die Ebenen zusammen wachsen und der Fotograf nicht so nah an die Personen ran muss. Dadurch verschwindet aber auch der Raum, dafür kann man sich leichter auf einen Moment konzentrieren.

Ich würde gern vorschlagen, eine Zeitlang mit einem Weitwinkel (für Deine Canon zum Beispiel ein 18mm) durch die Straßen zu rennen. Dann musst Du näher an die Menschen ran und vor allem die Umgebung noch genauer beobachten, da Du weniger Zeit hast, das Bild zu machen.

Es bleibt weiterhin eine “Jagd”, nur dann eben unmittelbar und nicht auf die Distanz vom “sicheren Hochsitz” aus. Das erfodert ein Umdenken und ein anderes Handeln. Gleichzeitig erweitert man aber seine Fähigkeiten zu sehen, mit dem Raum zu spielen und komplexere Situationen zu erkennen und zu beschreiben. Zu empfehlen sind da die Aufnahmen von Cartier Bresson als Inspiration, der ja auch als Zitatgeber auf der Homepage verewigt ist.

In der Rubrik “Bildkritik” analysieren Profi-Fotografen im Auftrag von fokussiert.com montags bis freitags jeweils ein Foto aus der Leserschaft.
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9 Kommentare

  1. David
    schrieb am 30. März 2011 um 17:22 Uhr (#)

    Vielen Dank für die Kritik, Jan!

    Es freut mich, dass dir das Bild bzw. Motiv gefällt. Du hast recht, meine Bilder sind fast alle aus der “Beobachterposition” und nicht mittendrin. Einerseits ist es bewusstes Stilmittel, andererseits würd ich schon gerne manchmal mehr “drin” sein. Ein Weitwinkel ist auch vorhanden, nur ist dann die Gefahr durch die erforderliche Nähe zum Motiv gegeben, dass die spontane und unwiederbringliche Situation aufgelöst wird, weil man “entdeckt” wird. Ein gestelltes Bild verliert so für mich den Reiz daran. Es ist ein schwieriger Kompromiss und manchmal gelingt auch ab und zu ein guter Schuss der eben nicht aus Beobachterposition stammt.

    Danke nochmal und viele Grüße
    David

  2. Uwe S
    schrieb am 30. März 2011 um 18:30 Uhr (#)

    Für mich bedeutet die Straße ein Stück Freiheit. Durch die Vignettierung wird der freie Blick eingeengt, was mir nicht gefällt.
    Ob bei der 500D 18 mm Brennweite ideal sind oder 28 mm ist Geschmackssache. Auf eine lichtstarke Festbrennweite würde ich bei der Straßenfotografie nicht verzichten wollen.

  3. Marc
    schrieb am 30. März 2011 um 22:36 Uhr (#)

    So schön Straßenfotografie ist, wie ist denn der rechtliche Aspekt? Sobald ich einen Passanten – und keinen Straßenkünstler – abbilde, ist der ja nicht mehr Beiwerk und könnte das Recht am eigenen Bild geltend machen. Oder was, wenn Menschen ihr Foto auf einer Website wiederfinden und feststellen, dass sie damit gar nicht einverstanden waren?

    1. Schreibt hier auf dem Blog Peter Sennhauser
      schrieb am 1. April 2011 um 16:03 Uhr (#)

      Gute Frage. Nachdem ich letzthin ziemlich übel Schweizer- und Deutsches Recht durcheinander gebracht habe (und die Rechtslage beispielsweise in den USA nochmals völlig anders ist), werden wir uns mal nach einem Medienrechtler umsehen, der die dringendsten Fragen beantworten kann.

    2. kamphb
      schrieb am 4. April 2011 um 23:17 Uhr (#)

      Hallo Peter, hallo Leute… :- )
      da mich dieselbe Frage bewegte und ich dazu nichts im Netz fand, fragte ich meinen Rechtsanwalt (allerdings kein Persönlichkeitsrechtspezialist) und der sagte mir das, was wir alle schon wissen:
      Sobald der Aufgenommene nicht ganz eindeutig nur (dann auch zumeist schwer erkennbares) visuelles Beiwerk eines Bildwerkes (z.B. in Menschenansammlungen), sondern als Einzelperson erkennbar sei, greift das Recht am eigenen Bild und darüber geordnet das Personlichkeitsrecht des Betroffenen. Unser Urheberrecht steht dem nach. Nicht nur die ungenehmigte Verbreitung/Veröffentlichung des Bildes wäre eindeutig unrechtmäßig, die Aufnahme ist es schon und kann… (wichtig für uns) auch verbindlich untersagt werden. Es ist die (mglst. schriftliche) Einverständniserklärung des Fotografierten dringend empfehlenswert, eine solche Genehmigung ist in gar keinem Fall als ‘gegeben’ vorsauszusetzen (…z.B. “Er hatte mich ja gesehen wie ich da fotografierte und hat nichts gesagt”).
      Umgekehrt: Ein Fotografierter erkennt sich auf unserer hp in einem Foto ausgestellt wieder. Das kostet u.U. Schmerzensgeld, Honorarnachzahlung und darüber hinaus noch ein durchaus mögliches Verfahren gegen uns als Fotografen. Von evtl. Vernichtung gedruckter Auflagen von was auch immer mal ganz abgesehen.
      Ich habe es geliebt, mit 135er oder 200er, damals hochempfindlichem TriXpan und ganz dezentem UmdieEckefotografieren Menschen (allzu gerne in emotionalen Sondersituationen: Lachen, grölen, fluchen…) zu fotografieren. Leider immer nur für ganz privates Anschauvergnügen.

      Michael :- )

  4. Ulrich
    schrieb am 29. April 2011 um 17:23 Uhr (#)

    Es ist wohl ein unauslöschlicher Irrtum, dass ich im öffentlichen Raum eine Fotografiererlaubnis benötige. Nein, das brauche ich nicht, es gibt auch kein Gesetz, das etwas anderes aussagt. Unter http://www.mein-html.de/photorecht.pdf (nicht von mir) ist dazu alles gesagt.

    Die Veröffentlichungsrechte haben hiermit überhaupt nichts zu tun.

    1. Michael
      schrieb am 22. Mai 2011 um 15:36 Uhr (#)

      Ulrich, Danke für deine Veröffentlichung der “rechtlichen Rahmenbedingungen”. Jene Genehmigung zum Fotografieren, von der du betont ausgehst, ist aber gar nicht das Thema, oder? Die erteilt immer nur der Hausherr, denke ich.
      Ich kann aber Marcs Bedenken sehr gut verstehen. Natürlich geht es bei dem Thema mehr um die Veröffentlichung/Verbreitung solcher Fotos. Für deinen privaten ‘Schuhkarton’ voller Peoplefotos wird es wohl keinen Richter geben, Ulrich.
      Wohl aber, für solches öffentliche Zeigen der Bilder in der eigenen Homepage oder in Foren im Internet (immerhin eine weltweite Verbreitung). Und da verlasse ich mich dann doch lieber auf meine oben zuvorgesagten Inhalte und hier zum Beispiel auf den Aufsatz einer Fachanwältin für Medien- und Urheberrecht…
      “Das Recht am eigenen Bild
      Grundsatz: Jeder Mensch darf selbst bestimmen, ob er fotografiert wird und ob diese Bilder veröffentlicht werden dürfen. (Die Ausnahmen von diesem Grundsatz werden nachfolgend erläutert.) Dieses Recht wird als “Recht am eigenen Bild” bezeichnet und ist ein Teil des sogenannten Persönlichkeitsrechts eines jeden Menschen.”
      (Quelle: http://medienrecht-urhebe…en-bild-personenfoto) Diese Page ist lesenswert *empfehle* und auch ohne Wortklauberei verständlich. Peter, war es sowas, was du suchtest?
      Es gab da noch ein interessantes Interview auf “Blende8″ zur juristischen Situation bei street-Fotografie.

      Ein Hinweis noch zu den schnellen, mündlichen “Joa klar, hab nichts dagegen!”-Genehmigungen der Fotografierten.
      Ich habe damals Werbung für Baufirmen gemacht und mir die Genehmigung für Veröffentlichungen von Hausfotos schriftlich geben lassen (das ist Standard im Geschäft). Diese Genehmigung habe ich tatsächlich einmal zur Vermeidung des Prozesses gebraucht und war heilfroh, dass ich sie schriftlich hatte!

  5. Ulrich
    schrieb am 23. Mai 2011 um 03:36 Uhr (#)

    Hallo Michael,

    1. “Jeder Mensch darf selbst bestimmen, ob er fotografiert wird” -> Sorry, aber dieses Prinzip gibt es nicht. Nicht alles was kurz, knapp und verständlich ist, ist deshalb auch richtig. Der Grundsatz lautet vielmehr: “Jeder Mensch darf im öffentlichen Raum fotografieren, was er will” Auf der Straße gibt es kein Hausrecht, das dem entgegen steht.

    2. In fast allen Staaten dieser Welt gibt es daneben den Grundsatz “Jeder, der sich im öffentlichen Raum aufhält, muss akzeptieren, dass sein Bild veröffentlich wird, soweit dies nicht zu Werbezwecken erfolgt”. Dieses zweite Prinzip gilt in Deutschland nicht.

    Die Medienanwälte vermischen diese beiden Prinzipien gerne, da sie typischerweise die Fotografierten, nicht die Fotografen vertreten. Lasst euch darauf nicht ein. Wer vorher fragt, verliert ein gutes Bild. Wer nachher fragt, muss ein gutes Bild löschen.

    Bei dem verlinkten Bild habe ich natürlich nicht gefragt – es ist aber auch nicht aus Deutschland.

    U.

    1. Schreibt hier auf dem Blog Peter Sennhauser
      schrieb am 23. Mai 2011 um 07:29 Uhr (#)

      Ulrich: Danke.

      Ich wollte auch schon darauf hinweisen, dass es gigantische Unterschiede im Recht von Staat zu Staat gibt – und das die Gesetze meistens sehr viel wenigergenau sagen, was geht und was nicht, als so manch einer kolportiert. Vieles wird dem Interpretationsspielraum der Gerichte überlassen, und wenn man dann ans Landgericht Hamburg gelangt, nun…

      Trotzdem komme ich langsam aber sicher, wenn es um Deutschland geht, zum Schluss, dass unser nördlicher Nachbar ein überreguliertes Gebilde ist, in dem noch dazu die harmlosen Bürger dem Wahnsinn der Abmahnanwälte zum Frass vorgeworfen werden. Ich bin Schweizer und habe mich als solcher in den USA schon oft über die Klagekultur gewundert – aber wenigstens gehen die Anwälte hier auf lukrativerer Opfer los als in Deutschland, wo sie jedem kleinen Blogger für einen Tippfehler im Impressum noch Geld abpressen.

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