Leistungsschutzrecht:
Zitate und Snippets – bei uns gerne.
Keine Panik: Publikationen von Blogwerk dürfen auch weiterhin zitiert werden.
Deutschland hat sich eine Lex Google geben; der deutsche Bundestag hat diese Tage den Regierungsentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger verabschiedet.
Die Publikationen von Blogwerk sind davon im Grunde nicht betroffen – wir sind ein Schweizer Verlag und unterstehen Schweizer Gesetz. Nichtsdestotrotz: Unsere Leserschaft kommt aus dem gesamten deutschsprachigen Raum und wir wollen verhindern, dass Missverständnisse aufkommen. Deshalb hier laut und deutlich: Zum Artikel bei blogwerk.com


















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