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Schlüsselloch-Fotografie: Geschäftigkeit hinter Fenstern

Andern Leuten in die Wohnung oder ins Büro zu gucken, ist nicht grade die feine Art. Aber vielleicht ist es Fine Art, und dann ist es ausnahmsweise legitim. Interessant ist diese Fotografie allemal.

Schneiderei in Hong Kong

Schneiderei in Hongkong, iPhone 5s Aufnahmedaten: 1/33s bei Blende 11/5 mit 21/5mm Brennweite und ISO 250, © Kerstin Hermelink

Kerstin Hermelink aus München: In Hongkong kann man natürlich außerordentlich beeindruckende Hochhäuser fotografieren, buntes Leben auf den Straßen, glitzernde Werbung westlicher Luxusmarken – und wenn man mit offenen Augen durch die Stadt geht, auch eher Unscheinbareres, das fernab aller Hongkong-Klischees von diesem Ort erzählt. Eine Maßschneiderei erlaubt einen nächtlichen Blick durch die Schaufenster in ihre Werkstatt, festgehalten mit dem iPhone im März 2017.

Naja, ob die Schneiderei den Blick erlaubt oder nicht, das wissen wir nicht so genau… grade noch haben wir uns über das Recht am eigenen Bild unterhalten: Da geht es darum, dass man selsbt im öffentlichen Raum nicht einfach Leute fotografieren darf. In ihren eigenen vier Wänden oder in einem Bürohaus gelten nochmals strengere Regeln. Wir gehen jetzt hier mal davon aus, dass die Menschen sichd er Touristen draussen und der gelgentlichen Fotografinnen bewusst sind und die Aufnahme stillschweigend erlauben.

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Recht am eigenen Bild: Risiko in der Streetfotografie

Künstlerische Fotografie darf ein bisschen mehr als Bildjournalismus oder Werbefotografie. Wenn Menschen im Bild zu sehen sind, ist aber ein Minimum an Einverständnis nötig.

Sizilien, alte Herren auf der Piazza

Sizilien, © Anette Zabel, Canon EOS 350D, Blende F/6,3, Belichtung 1/60 Sekunde, ISO 400, Brennweite 51 mm

Annette Zabel aus Bretten schreibt zu diesem Bild: Ziel der Aufnahme war es, die Herren nicht zu stören und diese besondere Situation in einem Bergdorf in Sizilien einzufangen. Gemacht wurde die Aufnahme quasi „aus der Hüfte“, also ohne Blick durch die Kamera.

Es ist nett, die Leute, die man fotografiert, nicht zu stören. Jedenfalls ist es viel netter als das, was der Magnum-Fotograf Bruce Gilden auf den Sidewalks von New York abzieht:

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Leserfoto: Minimalistisches Landschaftsfoto – Farbe und Stimmung

Manchmal genügen zehn Sekunden.

Leserfoto: Klick für Vollansicht (© Egon Kronschnabel).

Kommentar des Fotografen:

Zehn Sekunden an einem See in Bayern. Das Holzgestell wurde durch die ca. 50 m entfernte Beleuchtung der Uferpromenade erhellt. Mir schien der Kontrast des Holzgestells von der Form und der Farbe sehr reizvoll.

Profi Sofie Dittmann meint zum Bild von Egon Kronschnabel:

Wenn man auch als Fotograf generell angehalten ist, ein Motiv von allen Seiten und verschiedenen Aspekten zu erkunden, genügen manchmal zehn Sekunden, um ein gutes Foto zu schießen. Das mag dann das einzige Foto sein, das man von diesem Motiv gemacht hat, aber es ist immer noch ein gutes Foto.

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Einführung in die Street Fotografie/Straßenfotografie – Teil 3/4: Street und Recht am Eigenen Bild

Eine Diskussion, die immer geführt wird, wenn erkennbare Personen im Foto sind, das an einem öffentlichen Ort aufgenommen wurde, ist: „Darf der das?“ Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bild sind ein Thema, das in verschiedenen Ländern verschieden gehandhabt wird. In den USA zum Beispiel gibt es den Begriff „reasonable expectation of privacy“ oder „begründete Erwartung von Privatsphäre“, während in Deutschland das Recht am eigenen Bild über allem steht. Verschiedene Kulturen haben Bilderverbote; anderorts gilt es als unschicklich, als Mann nicht zur Familie gehörende Frauen abzulichten. Man sollte sich daher mit den vorherrschenden rechtlichen und kulturellen Regeln vertraut machen, bevor man zur Kamera greift.
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Bildrecht im Internet

Im Rahmen der ONE hat Blogwerk einen Vortrag der Kanzlei Meili Pfortmüller und Keystone zum Thema Bildrecht organisiert.

Angelika Schlosser, Selina Staub und Sarah Zurmühle haben in ihrem Vortrag das Thema Bildrecht und speziell die Verwendung von Bildern im Internet und auf sozialen Plattformen fürs Publikum zugänglich gemacht. Wir alle wissen, dass wir Bilder nicht einfach so verwenden dürfen. Aber ist das wirklich allen immer so präsent? Folgende Erkenntnisse aus den Beispielen von Meili Pfortmüller sollte man sich gelegentlich wieder in Erinnerung rufen.

Was bedeutet Urheberrecht?

Ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, wenn es unabhängig von seinem Wert oder Zweck, eine geistige Schöpfung der Literatur und Kunst ist, die individuellen Charakter hat. Der Urheber ist der Ersteller des Werkes, er darf über Art und Dauer einer Veröffentlichung verfügen. Weiterlesen

Kunstwerk-Fotografie: Problematische Interpretation

Kann eine Fotografie eines Kunstwerks selbst Kunst sein? Und welche Kriterien gilt es zu erfüllen?

[textad]Leserfoto: Klick für Vollansicht (© André Hofmann).

Kommentar des Fotografen:

Das Bild entstand vor längerer Zeit in einem stillgelegten IFA-Werk in Meerane. Nicht lange vorher fand dort eine IBUG-Veranstaltung statt (Industrie-Brachen-Umgestaltung), bei welcher dieses Kunstwerk entstand. Mich hat vor allem die Aussagekraft dieses Werkes beeindruckt, und so wollte ich dem Künstler auf meine Weise Respekt zollen.

Profi Martin Zurmuehle meint zum Bild von André Hofmann:

Damit eine Fotografie einen Urheberrechtsanspruch erheben kann, muss sie eine genügende Schöpfungshöhe (in der Schweiz, siehe Kommentare im verlinkten Artikel – in Deutschland trifft das nicht zu) aufweisen. Beim Kunstwerk selbst (wie bei diesem Motiv oder einem Gemälde) ist das kein Problem. Bei einer fotografischen Reproduktion eines flachen Gemäldes besteht keine Schöpfungshöhe und der Fotograf kann deshalb auch kein Urheberrecht geltend machen. Bei Aufnahmen von dreidimensionalen Kunstwerken ist das aber möglich.

Abgesehen von diesen juristischen Fragen stellt sich für mich die Kernfrage, welchen Stellenwert eine Fotografie von einem Kunstwerk hat:

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Urheberrecht: Ist deine Fotografie ein „Werk“?

Dieser Artikel behandelte ursprünglich einen Aspekt des Urheberrechts, der allerdings nur in der Schweiz gültig ist und namentlich in Deutschland zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen führt. Ich habe ihn deshalb offline genommen und danke den Kommentatoren für Korrekturen und Hinweise.

[textad]Nach Schweizer Recht ist diese Aufnahme kein Werk (Gisela Blau)

Hier sind einige nützliche und interessante Links zum Thema. Zu bedenken gilt es allerdings immer, dass das Recht im Detail wie auch in grösseren Fragen von Staat zu Staat und von Rechtssystem zu Rechtssystem abweichenkann. Weiterlesen

Versteckte Kamera: Heikles Unterfangen

Drittpersonen im realen Leben ungefragt abzulichten – und noch dazu auf ihrem Privatboden – kann ins Auge gehen. Auch wenn dabei die witzigsten Bilder entstehen.

Leserfoto: Klick für Vollansicht (© Dirk Valcke).

Kommentar des Fotografen:

Aufnahme beim Eintreffen eines Luftballons und der Lektüre der Nachricht durch den Nachbarn. Momentaufnahme. (Weiterer Kommentar weiter unten)

Peter Sennhauser meint zum Bild von Dirk Valcke:

Ein Ehepaar mittleren Alters begutachtet einen Zettel, der an einem Roten Ballon befestigt ist. Vom Standpunkt des Fotografen aus sind die beiden nur im Ausschnitt zwischen einer im Vordergrund quer durchs Bild verlaufenden Hecke und dem Hintergrund (ihres) eines Gartens zu sehen. Der knallrote Ballon ist ebenfalls durch das Geäst eines im Vordergrund stehenden Baumes nur halb zu sehen.

Das Bild spricht die Neugier des Betrachters aus mehreren Gründen an:

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Verstecktes Zugfahrerporträt: Spannend – und fragwürdig

Inhaltlich sehr stark, moralisch zumindest fragwürdig: Eine gelungene Momentaufnahme einer Bahnfahrt.

Leserfoto: Klick für Vollansicht (© Flo Meier).

Kommentar des Fotografen:

2 Gesichter – das bild entstand im november 2008 in der s-bahn auf dem weg von szentendre nach budapest. zu dem bild gibt es nicht viel zu sagen, außer dass mir der mann in der grünen jacke etwas mysteriös vorkam.. ich weiß nicht ob es vielleicht an dem ort lag, da die s-bahn so runtergekommen und alt war (z.b. fehlende türgriffe, beschädigte sitzpolster ) und sich die anderen fahrgäste in der bahn von ihm so beschäftigt, durch erzählen und sms schreiben distanzierten. jedenfalls beunruhigte mich zusätzlich die Tatsache, dass ich ihn nur von meiner position aus sehen konnte wie er auf dem bild zu sehen ist, die kamera legte ich also auf den sitz zu meiner rechten um nicht die blicke der anderen personen auf mich zu lenken und stellte den auslöser auf 10sek. farbkontraste + helligkeit hab ich anschließend geregelt.

Profi Robert Kneschke meint zum Bild von Flo Meier:

Ich finde es spannend, wie sich der Eindruck des Fotografen und des Betrachters unterschieden können. Der Fotgoraf Flo kommentiert das Bild mit dem Schwerpunkt auf den „mysteriösen“ Mann, den er heimlich fotografiert habe.

Ich hingegen sehe eine gelungene „Street“-Aufnahme, auch wenn die Kategorie in diesem Fall eher „Train Photography“ heißen könnte:

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