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Was tun gegen Fotoklau – II/II: Abschreckung und Warnrufe

Die zweite Hälfte unserer zweiteiligen Serie gegen Bilderklau (hier zu Teil1) – Ist das Kopieren der Werke anderer die „aufrichtigste Art der Schmeichelei“?

 

Sauerteigbrot

(c) Sofie Dittmann 2012

4. Wasserzeichen

Bleibt der Gedanke, ein Wasserzeichen auf dem Bild anzubringen. Das kann mehrere Formen annehmen: ein Muster quer über die Aufnahme, oder ein einzelner Schriftzug in der Mitte oder am Rand. Vorteil: wenn es auch mit modernen Nachbearbeitungsprogrammen wie Photoshop sehr einfach ist, diese wieder zu entfernen, macht man es den Raubkopierern zumindest ETWAS schwerer.

Nachteil: jene kümmern sich oft noch nicht einmal darum; ich habe schon mehrere Fälle gesehen, wo ein Foto auf einer Scraper-Seite mit Wasserzeichen und allem prangte, als habe es der Seiteninhaber selbst angefertigt. Weiterhin können Wasserzeichen legitime Nutzer auch ziemlich nerven, je nachdem, wie sie verwendet werden. Weiterlesen

Was tun gegen Fotoklau? – Teil 1

Gibt es heutzutage noch einen Weg, eklatanter Urheberrechtsverletzung entgegenzuwirken?

Der folgende Beitrag soll sich nicht so sehr der juristischen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen oder deren Ausuferungen (sprich: „Abmahnindustrie“) widmen, sondern anderen praktischen Möglichkeiten, wenn die juristischen Mittel entweder nicht einsetzbar sind oder fehlgeschlagen haben.

Stop

(c) Sofie Dittmann 2012

Vor kurzem stieß ich auf einen Artikel in DIY Photography, der sich so unglaublich anhörte, daß er fabriziert zu sein schien: ein Künstler verkauft Drucke der Instagramfotos ANDERER Leute für fast $100.000. Wenn man allerdings denkt, es sei ein Witz, ist man leider auf dem Holzweg. Richard Prince hat tatsächlich Drucke (etwa in A3) von Instagramfotos angefertigt, eine Galerie in New York hat sie in eine Ausstellung gehängt, und eines davon ist für fast $100.000 weggegangen. Herrn Princes „Beitrag“ zu diesen Fotos war, einen Kommentar unter das Bild zu setzen (der eine Fall, der in dem Artikel besprochen wurde, zeigte einen Kommentar, der mit dem Inhalt des Fotos garnichts zu tun hatte). Abgesehen von der eklatanten Urheberrechtsverletzung fragt man sich unwillkürlich: wer zum Teufel kauft so etwas? Zu dem Preis?

Urheberrecht ist in den USA ähnlich geregelt wie in Deutschland: derjenige, der ein Foto aufnimmt, hat das Urheberrecht. Punkt. Um jenes nicht zu verletzen, muß man aus dem Foto so etwas vollständig Neues machen, daß es das ursprüngliche Werk gewissermaßen verblassen läßt. Meines Erachtens hat Richard Prince das nicht getan, und es ist auch nicht das erste Mal, daß er sich bei anderen bedient hat. Er und seine Galerie hoffen wahrscheinlich darauf, daß es den Leuten zu dumm sein wird, ihn zu verklagen. Und wenn es auch ein besonders übler Fall sein mag, der auf Twitter und anderswo einen Shitstorm ausgelöst hat (Herr Prince nimmt ihn als freie Publicity), wirft er doch die Frage auf: gibt es heutzutage noch einen Weg, dem entgegenzuwirken?

Die Antwort ist mal wieder Ja und Nein. Vor Jahren habe ich einmal ein Essensblog betrieben, und die große Diskussion auf allen möglichen Foodbloggerforen drehte sich immer um den Klau von Material. Man verwendet viel Zeit auf die Entwicklung von Rezepten und Blogbeiträgen, und Scraper-Seiten kopieren den gesamten Beitrag plus Fotos und veröffentlichen ihn bei sich, ohne den Autor auch nur zu erwähnen, oder zu seiner Seite zurückzuverlinken. Auch hier: der Fall ist eigentlich klar, doch wissen die Täter genau, wie schwierig es ist, etwas gegen sie zu unternehmen.

1. Offline bleiben

Man kann selbstverständlich internetsmäßig zum Höhlenmenschen werden und sich von allem abkoppeln. Keine sozialen Medien, keine Webseite, kein persönliches Blog. Motto: wenn man nichts ins Netz stellt, kann es auch nicht gestohlen werden. Was andere dennoch nicht daran hindern muß, und gesehen werden sie eben leider auch nicht. Das mag einen nicht interessieren, wenn man einen bestimmten Bekanntheitsgrad hat, doch für die meisten von uns ist das nicht praktikabel. Das Internet bietet eine Plattform, die bei all ihrer Unvollkommenheit auch die Möglichkeit gibt, anderen die eigenen Machwerke zu zeigen. Wofür ist Bildende Kunst gut, wenn sie keiner sieht?

2. „Nachbarschaftshilfe“

Ein Food Blogger namens Chef Dennis startete 2012 eine „Neighborhood Blog Watch“ Gruppe, basierend auf dem Konzept der amerikanischen „Nachbarschaftswachsamkeit“. Wenn jeder in der Nachbarschaft seine Augen offen hält und weiß, was um ihn herum passiert, wird weniger eingebrochen; oder im Fall der Blogs, Inhalt raubkopiert. Das hat allerdings nicht besonders gut funktioniert, denn die Leute waren zu sehr mit sich selbst beschäftigt.

3. EXIF

Dann gibt es die Möglichkeit, seine Bilder per EXIF-Daten so auszuzeichnen, daß sie in entsprechenden Google-Suchen auftauchen UND eindeutig auf das eigene Urheberrecht hinweisen. Diese sind jedoch relativ einfach zu ändern, denn in Windows braucht man lediglich per rechtem Mausklick die Eigenschaften des Bildes aufzurufen, dann kann man die EXIF-Daten in den Details bequem ändern. Mit anderen Programmen kann man das sogar im großen Stil tun. Sich allein auf EXIF zu verlassen, bringt also nichts. Allerdings kann man davon ausgehen, daß viele Leute fremde Inhalte so offen raubkopieren, daß sie sich nicht einmal die Mühe machen, EXIF zu löschen oder zu verändern – für viele Seiten ist es ein Zahlenspiel, das Scraping übernehmen Computer.

[Teil 2]

Bildrecht im Internet

Im Rahmen der ONE hat Blogwerk einen Vortrag der Kanzlei Meili Pfortmüller und Keystone zum Thema Bildrecht organisiert.

Angelika Schlosser, Selina Staub und Sarah Zurmühle haben in ihrem Vortrag das Thema Bildrecht und speziell die Verwendung von Bildern im Internet und auf sozialen Plattformen fürs Publikum zugänglich gemacht. Wir alle wissen, dass wir Bilder nicht einfach so verwenden dürfen. Aber ist das wirklich allen immer so präsent? Folgende Erkenntnisse aus den Beispielen von Meili Pfortmüller sollte man sich gelegentlich wieder in Erinnerung rufen.

Was bedeutet Urheberrecht?

Ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, wenn es unabhängig von seinem Wert oder Zweck, eine geistige Schöpfung der Literatur und Kunst ist, die individuellen Charakter hat. Der Urheber ist der Ersteller des Werkes, er darf über Art und Dauer einer Veröffentlichung verfügen. Weiterlesen

Kunstwerk-Fotografie: Problematische Interpretation

Kann eine Fotografie eines Kunstwerks selbst Kunst sein? Und welche Kriterien gilt es zu erfüllen?

[textad]Leserfoto: Klick für Vollansicht (© André Hofmann).

Kommentar des Fotografen:

Das Bild entstand vor längerer Zeit in einem stillgelegten IFA-Werk in Meerane. Nicht lange vorher fand dort eine IBUG-Veranstaltung statt (Industrie-Brachen-Umgestaltung), bei welcher dieses Kunstwerk entstand. Mich hat vor allem die Aussagekraft dieses Werkes beeindruckt, und so wollte ich dem Künstler auf meine Weise Respekt zollen.

Profi Martin Zurmuehle meint zum Bild von André Hofmann:

Damit eine Fotografie einen Urheberrechtsanspruch erheben kann, muss sie eine genügende Schöpfungshöhe (in der Schweiz, siehe Kommentare im verlinkten Artikel – in Deutschland trifft das nicht zu) aufweisen. Beim Kunstwerk selbst (wie bei diesem Motiv oder einem Gemälde) ist das kein Problem. Bei einer fotografischen Reproduktion eines flachen Gemäldes besteht keine Schöpfungshöhe und der Fotograf kann deshalb auch kein Urheberrecht geltend machen. Bei Aufnahmen von dreidimensionalen Kunstwerken ist das aber möglich.

Abgesehen von diesen juristischen Fragen stellt sich für mich die Kernfrage, welchen Stellenwert eine Fotografie von einem Kunstwerk hat:

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Urheberrecht: Ist deine Fotografie ein „Werk“?

Dieser Artikel behandelte ursprünglich einen Aspekt des Urheberrechts, der allerdings nur in der Schweiz gültig ist und namentlich in Deutschland zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen führt. Ich habe ihn deshalb offline genommen und danke den Kommentatoren für Korrekturen und Hinweise.

[textad]Nach Schweizer Recht ist diese Aufnahme kein Werk (Gisela Blau)

Hier sind einige nützliche und interessante Links zum Thema. Zu bedenken gilt es allerdings immer, dass das Recht im Detail wie auch in grösseren Fragen von Staat zu Staat und von Rechtssystem zu Rechtssystem abweichenkann. Weiterlesen

Blue Man Harcourt: Spiel mit dem Feuer

Das Kopieren von Markenzeichen anderer Künstler und Kollegen sollte man vermeiden. Es kann schnell sehr teuer werden.

Leserfoto: Klick für Vollansicht (© Steve Splittgerber).

Kommentar des Fotografen:

Dies Bild entstand bei einer Reihe von Fotoaufnahmen in gemütlicher Langeweilerunde mit Freunden.

Profi Horst Kloever meint zum Bild von Steve Splittgerber:

Vom fotografischen Standpunkt ist dieses Bild keine Provokation. Es erreicht in keinem Fall die Intensität deiner anderen theatralischen Inszenierungen, von denen eine in der Bildkritik eines Kollegen schon gefeiert wurde. Es wurden sogar der Kultfilm Apocalypse Now und in einem Kommentar Brad Pitt als Vorbilder zitiert.

Und jetzt willst du dich gleichzeitig mit der Blue Man Group und dem legendären Pariser Porträtstudio Harcourt in den Ring begeben…

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