Einführung in die Street Fotografie/Straßenfotografie – Teil 1: Wie definiert man Street?

Der folgende Artikel richtet sich an Fotografen, die gerne mit der Kamera einen Ort erkunden, aber nur eine vage Vorstellung davon haben, was genau Street eigentlich ausmacht.


Hier auf fokussiert bekommen wir oft Bilder geboten, die jemand sozusagen im Vorbeigehen in einer Großstadt geschossen hat. Diese werden gerne unter „Straßenfotografie“ eingereicht, auch wenn es sich eher um einen Urlaubsschnappschuß handelt. Und konsequenterweise bekomme ich als Kritiker dann die Frage gestellt, was Street Fotografie denn eigentlich sei. Berühmte Vertreter des Genres, man denke an Henri Cartier-Bresson, haben Street ihren Stempel aufgedrückt, ohne den Begriff in eine Form zu gießen, die es für andere leichter macht, ihn zu erfassen.

„Street Fotografie“ oder „Straßenfotografie“ ist eine dieser Fotografiekategorien, die meines Erachtens eher schwammig definiert sind, wenn man sie überhaupt wirklich definieren kann. Die allgemeinste Begriffsbestimmung ist wohl in etwa: „Street Fotografie oder Straßenfotografie ist eine Art Dokumentarfotografie, die Motive an öffentlichen Plätzen, wie etwa Straßen, Parks oder Einkaufszentren, darstellt.“ In diesem Sinne wären aber auch Reportagefotos dort einzuordnen, oder eben jene oben erwähnten Schnappschüsse. Ich persönlich würde die Definition wie folgt erweitern: „Street Fotografie oder Straßenfotografie ist eine Art Dokumentarfotografie, die eine Zen-ähnliche Vertrautheit mit den dargestellten Motiven verrät, auf die der Fotograf an öffentlichen Plätzen, wie etwa Straßen, Parks oder Einkaufszentren, instinktiv reagiert hat. Dabei steht nicht technische Perfektion im Vordergrund, sondern es gilt, die Szene so festzuhalten, daß das Foto das Wesentliche von Ort und Zeit wiedergibt.“

Da das wohl immer noch zu vage ist, hier also dann noch eine NEGATIV-Definition, basierend auf meiner eigenen Erfahrung und damit zusammenhängenden Anschauung. Street Fotografie, oder gute Street Fotografie ist für mich NICHT:

  • Ein halbherziger Schnappschuß, der im Vorbeigehen noch „mitgenommen“ worden ist. Auch wenn es dem Fotografen selbst nicht klar sein mag, aber es schwingt im Bild immer mit, wieviel Mühe er sich mit der Aufnahme gemacht hat, wie vertraut er mit dem Motiv war.
  • Ein Schnappschuß von Klischees auf Großstadtreise. Obdachlose wie Tiere im Zoo abzulichten, insbesondere, wenn sie etwa auf einer Parkbank schlafen, ist bestenfalls pietätlos.
  • Bilder von Notsituationen, etwa einem Autounfall, an dem man zufällig vorbeigekommen ist. Abgesehen von der ethischen Frage, ob man jemanden, der vielleicht schwer verletzt ist und sich nicht wehren kann, noch eine Kamera ins Gesicht halten sollte, stellt sich für mich die Frage, warum das Foto überhaupt gemacht worden ist.
  • Ein Schnappschuß von hinten, aufgenommen von Leuten im Vorbeigehen. Der Fotograf hat eindeutig nicht nur nicht gewartet, bis sich ihm eine Situation geboten hat, die wirklich interessant gewesen wäre für mich als Betrachter, er hat sich auch nicht getraut, auf den Auslöser zu drücken, als die Personen ihm zugewandt waren.

38 Kommentare
  1. Siegfried Hansen
    Siegfried Hansen sagte:

    @ Andi G
    es gibt schon „street “ Fotografen die nicht nur wild in der Gegend herum knipsen, die in Bruchteilen von einer Sekunde eine Situation erkennen , und von 3d auf 2d bringen.. und das in einer Art und Weise .. das man schon als normaler Fotograf zusammenzuckt und sich fragt ? wie kann man innerhalb dieses Gewusel in den Straßen einer Großstadt solche einzigartigen Situationen herauspicken .. das ist ja die große Kunst von Henri Cartier Bresson u. Anderen gewesen . Ich finde einige Fotografen machen sich das ein bißchen zu einfach.. wenn man sich erstmal darauf einlässt ist es die wunderbarste Fotografie-bereich überhaupt ..
    schaut euch mal die arbeiten von Bruno Quinquet aus Japan zur Anregung an

    das kann man auch in Deutschland machen :-) ich jedenfalls fotografiere seit 10 Jahren Streetfotografie in Deutschland und habe bisher nicht den Hauch ein Schwierigkeit gehabt

    .. und übrigens dieses von Herrn Bresson beschriebene Gefühl des Zen ähnlichen Zustandes erreicht man nur wenn man Kamera und Bildgestaltung im Schlaf beherrscht ,
    das er (HCB) sich öfters in diesem zustand befand glaube ich ihm .. das unsereins diesen Zustand erreichen wird ist nicht einfach , dazu gehört jahreslanges Training… in dem Kamera , Fotograf und seine Umwelt eins werden .. aber wer läuft schon Jahrzehntelang durch die Straßen der Welt , auf der Suche nach Motiven ? ;-))

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  2. Andi G.
    Andi G. sagte:

    Also die „Abmahnindustrie“ ist sicherlich kein Volkssport, dafür wohl eher ein Betätigungsfeld einer speziellen Berufsgruppe.

    Warum eigentlich alle Fotografien in irgendwelche fertig definierten Kategorien gepackt werden sollen, hat sich mir bis heute nicht erschlossen. Wer sich als Fotograf an ein konkretes(!) Thema heranwagt und kreative Umsetzung sucht und findet, wird auf solche übergreifenden Begriffe wie „Streetfotografie“ nicht angewiesen sein.

    Den Schutz der Persönlichkeitsrechte halte ich in Deutschland für ausreichend geregelt. Hier geht es auch um den Respekt gegenüber dem Mitmenschen.

    Ich empfinde die Art der Fotografie ehrlicher, wenn der Fotograf sich Modelle mietet und mit ihnen seine hoffentlich kreativen Bildideen auch in der Öffentlichkeit umsetzt. Hier profitieren auch beide Seiten davon.

    Alles andere erscheint mir nur Knipserei, welche irgendwann später mit Moral, Allegorie oder Euphemismus künstlerisch aufgebauscht wird.

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    • Sofie Dittmann
      Sofie Dittmann sagte:

      Wir haben hier schon mehrmals Fotos kritisiert, bei denen genau das bemängelt wurde: es schien, als sei hinterher der „Sinn“ der Aufnahme per Beschreibung des Fotografen hineininterpretiert worden. Wenn Du Dir ein Bild genau anschaust, wirst Du immer merken, wenn das der Fall ist, auch ohne Beschreibung. Und Bilder können immer im Sinne des Betrachters uminterpretiert werden…

      Ob ehrlicher oder nicht, wenn Du jemanden ansprichst, bevor Du ihn oder sie fotografierst, ist die Spontaneität nicht mehr gegeben – es wird „posiert“. Oben ist ja eine schöne Diskussion zum Thema in Gang gekommen, die ich persönlich super finde.

  3. Uwe S
    Uwe S sagte:

    Da hier so viele juristisch Gebildete mit diskutieren, möchte ich die Frage stellen, gegen welches Gesetz (wenn es geht mit Paragraf) ich verstoße, wenn ich auf öffentlichen Straßen und Plätzen in Deutschland Personen von vorne fotografiere?

    Im Übrigen finde ich es gut, dass man als Privatperson das Recht am eigenen Bild geltend machen und selbst bestimmen kann, dass ein Foto nicht veröffentlicht werden darf.

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    • Dr. Müsli
      Dr. Müsli sagte:

      „Es wird ja gerne als Entschuldigung für publizierte Fotos gesagt, das sei in der Öffentlichkeit und/oder auf einer Versammlung gemacht worden.

      Aber sind Sonnenbadende auf einer Wiese, sind Passagiere in der Wartehalle, sind Besucher einer Kirmes oder wartende Menschen eine Versammlung oder Teil einer Öffentlichkeit, die frei fotografiert werden darf?

      Und es geht weiter: Wolfgang Rau schildert auch das Problem der Strassenfotografie und analysiert die Fotos von Henri Cartier-Bresson. Und er schreibt den heutigen “Strassenfotografen” eine klare Botschaft ins Stammbuch: entweder liegt eine Einwilligung vor oder die Personen dürfen nicht erkennbar sein.“

      Mehr findest du hier: http://www.fotomonat.de/2012/03/10/recht-fur-fotografen-von-wolfgang-rau/

  4. Dr. Müsli
    Dr. Müsli sagte:

    Ich empfehle den multikompetenten Streetfotografinnen und Fotografen gerne „Magie der Bilder. Das Magnum-Archiv“

    Dort sind schon ältere Fotos zu finden, die zeigen, dass die Persönlichkeit und ihre Rechte schon vor 30 Jahren eine Rolle spielten.

    Und so zeigten diese Fotografen wie gut Fotos aussehen können, die die Persönlichkeitsrechte beachten.

    Abgesehen davon müssen die Persönlichkeitsrechte von jeder Generation neu erfunden werden. So sehe ich auch diese Debatte hier. Es gibt zunehmend Menschen, die keine Grenzen mehr zwischen öffentlich und privat ziehen können und die auch glauben, dass alles öffentlich sei.

    So gibt es also noch viel zu diskutieren. Weiter so….

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  5. Sofie Dittmann
    Sofie Dittmann sagte:

    Jetzt muß ich die ganzen Kommentare zu dem Teil rüberkopieren, der sich mit dem rechtlichen Zeugs beschäftigt, wenn er dann im Netz ist. :)

    @ThomasD, „Amen to that, brother.“ Wie wir Amerikaner sagen.

    @fixing shadows/Wolfgang, das mit dem erhobenen Zeigefinger ist eine typisch deutsche „Krankheit“, und etwas, das ich in den Staaten so garnicht vermisse (dafür gibt’s hier andere Dinge, die nerven). Ich denke, jede Kultur neigt zu bestimmten Schattenseiten, und das ist die der Deutschen. Einfach ignorieren, die Leute – und Lobbyarbeit betreiben. :)

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  6. fixing shadows
    fixing shadows sagte:

    Falls mich jemand anspricht, lösche ich sofort sein Bild vom Chip oder nehme es von der Website. Das ist doch kein Problem. Ist aber noch nicht vorgekommen. Ich wurde bisher nur von Leuten angesprochen, die nicht auf dem Bild sind und die die ganze Sache im Grunde gar nichts angeht. Das ist das eigentliche Problem bei der Diskussion.

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  7. ThomasD
    ThomasD sagte:

    Hallo Leute
    können wir wieder zur Themensachlichkeit zurück kommen. Systemkonformität vs. Nonkonformität bringt niemandem eine Erkenntnis dazu.

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  8. fixing shadows
    fixing shadows sagte:

    Ich poste meine Streetfotos jetzt schon seit über einem Jahr auf Flickr und häufig sind auf den Fotos fremde Personen allein abgebildet und gut wiederzuerkennen. Ich treffe mich regelmäßig mit befreundeten Fotografen, die dasselbe tun, und wie ich hatte bisher keiner Probleme damit bekommen.

    Wir alle bekommen aber regelmäßig Kommentare von ‚unbeteiligten Dritten‘ die warnend den Finger heben und darauf hinweisen, das dies nicht rechtens sei. Diese ‚Rechthaberei‘ ist wohl ein typisch deutsches Problem …

    Wenn irgendwem hierzu ein Gerichtsurteil bekannt sein sollte, indem es nicht um die kommerzielle Auswertung eines Fotos ging, würde mich das mal interessieren.

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    • Wolfgang Vullhorst
      Wolfgang Vullhorst sagte:

      Interessanterweise gibt es immer wieder Leute, die strafbare Dinge immer solange machen müssen, bis ihnen ein Ordnungshüter auf die Finger kloppt.
      Bankraub ist übrigens auch nicht verboten sondern nur strafbar. Also darf man das auch machen, sich aber nicht erwischen lassen, oder? :-/

    • Wolfgang Vullhorst
      Wolfgang Vullhorst sagte:

      (Änderungsfunktion hat nicht funktioniert, daher nun der vollständige Kommentar)
      Wo steht in meinem Kommentar ein Gleichheitszeichen? Ich vergleiche die beiden Dinge nicht miteinander, sondern zeige nur auf, dass es so etwas wie ein „Kavaliersdelikt“-Paragraphen nicht gibt.
      Ich halte das Gesetz zum Recht am eigenen Bild genauso übertrieben wie viele andere auch. Trotzdem sollte man sich dann über den Gesetzesgeber aufregen und nicht über diejenigen, die ihre damit definierten Rechte einfordern.

    • Dr. Thomas Brotzler
      Dr. Thomas Brotzler sagte:

      Hallo Wolfgang,

      Deine Relativierung („Ich halte das Gesetz zum Recht am eigenen Bild genauso übertrieben wie viele andere auch“) tut gut, denn die erste Aussage implizierte tatsächlich einen grotesk anmutenden Vergleich („Bankraub ist übrigens auch nicht verboten sondern nur strafbar“). Der Spott war erkennbar (dem Erfinder des Emoticons sei Dank), doch müßten wir uns wirklich einen Spaß daraus machen, einem armen Teufel bzw. Fotoamateuer einen solchen Schrecken einzujagen?

      Die Legalitätsdiskussion wird beim Thema der Streetfotografie oft geführt – und auch zu Recht, denn es gibt keine einfachen Antworten. In strengsten Auslegung liefe das Persönlichkeitsrecht nicht nur auf ein Verwertungs-, sondern sogar auf ein Aufnahmeverbot (bei vorab fehlender Einwilligung, am besten schriftlich mit drei Durchschlägen) hinaus. Da wird es aber ein wenig delikat, denn bei strenger Ahndung müßte man dann den Großteil der urlaubs- und hobbyknipsenden Bevölkerung vor den Kadi zerren.

      Meine eigenen Erfahrungen mit der Streetfotografie – seit geraumer Zeit aufnehmend, publizierend und ausstellend – sind uneingeschränkt positiv dergestalt, daß es in einer Mischung aus behutsamem Vorgehen (vom Rambostil eines Bruce Gilden oder Thomas Leuthard grenze ich mich entschieden ab), nachgehendem Einverständnis, Kleinheits-, Silhouetten- oder Rückensicht der Abgebildeten oder auch einem gewollt verhuschten Stil (auch das Lensbaby läßt sich für solche Zwecke gut einsetzen) noch nie irgendwelche Scherereien gab.

      Thomas

  9. Matthias
    Matthias sagte:

    Sorry was ist das denn für ein Beispiel von „Streetfotografie“ ???
    New York Battery Park…reicht da aber nicht um ein gutes Beispiel abzuliefern ! Das was ich sehe…ist eine Gruppe von Rappern die für ein paar Dollar und Musik Ihre Show abliefern.
    Für mich ist daß ein Urlaubsschnappschuß.
    Gerade NYC bietet viele möglichekeiten – das reale Leben auf der Straße zu fotografieren…..
    Für mich ist daß alles ungestellte was sich auf den Straßen abspielt….Streetfotografie
    Aber daß ist ein sehr weites Feld…
    Es gibt übrigens im Internet viele Webseiten…wo genau beschrieben wird wie man sich bei Streetfotografie verhalten soll…um gute Bilder zu machen.
    Was manchmal Mut und Überwindung kostet …vom rechtlichen Problemem mal ganz abzusehen.Wer sich an Streetfotografie heranwagt….wird schnell feststellen …wie schwer es ist den entscheidenden Moment der Unbefangenheit zu erwischen.
    Was nicht heißen soll daß man es nicht mal probieren soll….
    In diesem Sinne

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  10. Dirk Mueller
    Dirk Mueller sagte:

    Ein Schnappschuß von hinten, aufgenommen von Leuten im Vorbeigehen. Der Fotograf hat eindeutig nicht nur nicht gewartet, bis sich ihm eine Situation geboten hat, die wirklich interessant gewesen wäre für mich als Betrachter, er hat sich auch nicht getraut, auf den Auslöser zu drücken, als die Personen ihm zugewandt waren.

    Bei so einem Zitat frage ich mich wie da die rechtliche Lage ausschaut. Ich darf doch nicht einfach jemanden Fotografieren ohne seine Erlaubnis zu haben, und wenn ich ihn erst frage ist die Szene kaputt da er weiß das er fotografiert wird. Wie geht man hier am besten vor?

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    • Sofie Dittmann
      Sofie Dittmann sagte:

      Ich bin kein Jurist und daher kann ich keine Angaben machen, die Du dann vor Gericht vorbringen kannst. Der Artikel hat noch mehr Teile (drei, um genau zu sein), und einer davon spricht genau das an. Ich erwähne oben bereits, daß die Abmahnerei dazu geführt hat, daß wirkliche Streetaufnahmen in Deutschland unmöglich gemacht werden, was ich persönlich übertrieben finde. Wenn man jedes Mal vorher fragen muß, bekommt man notwendigerweise gestellte Aufnahmen.

  11. ThomasD
    ThomasD sagte:

    Hi Frau Dittmann

    Ein an sich sehr lobenswerter Versuch etwas zu beschreiben worüber andere schon ganze Bücher, gar Dissertationen geschrieben haben. Ist man zu einem allgemeingültigem Ergebnis gekommen? In der Regel ist es immer beim Versuch geblieben. Jeder muss schon für sich selbst entscheiden, nach Studium der Literatur und vielen Versuchen, was das denn nun genau ist. Selbst ein Bresson hat Straßenszenen gestellt und Personen bezahlt fürs auf und ab gehen. Zen ist genauso möglich wie der Schnappschuß, denn Street ist Situationsabhängig – Die Gunst des Augenblicks. Da kann Fotograf nicht mal eben hingehen und fragen: „Würden Sie das bitte noch einmal machen / aus der Tür kommen / die Straße herunter kommen / den Fisch aus dem Wasser ziehen / und das ganze bitte mit der gleichen Emotion im Gesicht?“. So einfach ist das nicht. Gleich wohl gebe ich Ihnen Recht, dass man durchaus erkennen kann ob jemand Erfahrung und Talent für dieses Genre der Fotografie hat.
    Ach ja. Die Sache mit dem Gesicht. Ihr Statement ist mit Vorsicht und lokalisiert zu sehen. Wenn Ihnen Abmahnungen ins Haus flattern, ein ganzer Berufszweig lebt davon, dann überlegen sie es sich zweimal so ein Bild zu veröffentlichen. Wegen eines Hinterkopfes auf mangelhaftes fotografisches Vermögen zu schließen ist imho sehr vermessen oder wie meine Oma zu sagen pflegte: „ungehörig“.
    Trotzdem ein netter kurzer Versuch der es wert war, denn ich wünschte mir mehr inhaltliche Auseinandersetzung zu diesem Thema.
    Grüße Thomas

    Antworten
    • Sofie Dittmann
      Sofie Dittmann sagte:

      Wie ich bereits auf Wolfgangs Kommentar oben erwähne, denke ich, daß Abmahnen in Deutschland zum Volkssport geworden ist und damit Street in dem Sinn unmöglich gemacht wird. Der Artikel hat übrigens noch drei Teile, die wohl nachfolgen werden.

    • Sofie Dittmann
      Sofie Dittmann sagte:

      PS. Friedlander hat den Hinterkopf und andere fotografische „Fehler“ salonfähig gemacht. Allerdings absichtlich. Ich sage ja auch nicht, daß derjenige, der den Hinterkopf fotografierte fotografisch unfähig war.

  12. Wolfgang Vullhorst
    Wolfgang Vullhorst sagte:

    Danke für den Beitrag.
    Die Negativliste kann ich gut nachvollziehen. Der letzte Punkt jedoch, Leute von hinten zu fotografieren, ist meines Wissens in Deutschland die einzige legale Möglichkeit, ein Street-Foto zu machen, ohne die betreffende(n) Person(en) vorher zu fragen.
    Früher war das Fotografieren von Personen erlaubt, lediglich für die Veröffentlichung musste das Einverständnis der fotografierten Person vorliegen. Heute ist jedoch schon das Fotografieren ohne Einwilligung der fotografierten Person bereits strafbar.
    Wenn man sich also im „legalen Terrain“ bewegen möchte, dann bleiben nur 3 Möglichkeiten:
    1. vorher fragen: Dies führt zu gestellten Fotos, die nichts mehr mit Street Photography im eigentlichen Sinne zu tun haben
    2. Personen fotografieren als „Beiwerk im Bild“
    3. Personen so fotografieren, dass sie auf dem Bild nicht erkennbar sind (Silhouette, von hinten, etc.)

    Gruß,
    Wolfgang

    Antworten
    • Sofie Dittmann
      Sofie Dittmann sagte:

      Der Artikel hat insgesamt 4 Teile, was nicht ganz klar wird, so, wie er eingestellt wurde. Ein Teil davon behandelt genau das. Ich persönlich finde, daß Abmahnen in Deutschland zu einem Unding geworden ist, spreche aber auch an, daß man sich mit kulturellen und juristischen Dingen vertraut machen sollte, bevor man auf den Auslöser drückt.

      Deine Liste beschreibt genau, was Street dann nicht mehr ist.

    • Oliver
      Oliver sagte:

      Heute ist jedoch schon das Fotografieren ohne Einwilligung der fotografierten Person bereits strafbar.

      Ganz so schlimm ist es nicht. Du meinst vermutlich §201a StGB. Das betrifft nicht den öffentlichen Raum.

  13. fixing shadows
    fixing shadows sagte:

    „Zen-ähnliche Vertrautheit mit den dargestellten Motiven“. Eine abgedrehtere Definition habe ich noch nirgendwo gelesen. Für mich ist Straßenfotografie einfach die „Darstellung von Leben im öffentlichen Raum“. Dazu würde ich dein erstes Foto nicht unbedingt zählen. Das gehört für mich eher in den Bereich „Zirkusfotografie“, denn der Fokus liegt auf den Akteuren, nicht auf dem Publikum.

    Antworten
    • Armin
      Armin sagte:

      Für Sofie
      (wenns denn noch interessiert…) –

      „Street Fotografie oder Straßenfotografie ist eine Art Dokumentarfotografie, die Motive an öffentlichen Plätzen, wie etwa Straßen, Parks oder Einkaufszentren, darstellt.“ – Diese Definition ist nicht sehr genau, hier einige Fakten:

      Beim Fotografieren in urbanen Räumen ist das Motiv ein Gegenstand – Architektur, Architektur der Straßen, Strukturen, Peripherie usw. -, und je nach Thema arbeitet(e) man mit der Großformat- und auch Kleinbildkameras, aber – das ist keine Strassenfotografie!!!

      Charakteristisch für Streetfoto Bilder ist:
      – die Kamera ist unmittelbar auf Menschen gerichtet (Evans, Winogrand, Frank)
      – es geht um Menschen aber nicht um individuelle Personen
      – ist der klassischen – und nicht der künstlerischen – Fotografie zugehörig (es geht nicht um Ästhetik, sondern um Fakten)

      Zielsetzung der Streetf.:
      – „verewigen / festhalten der fotografieren Menschen selbst
      – von Veränderungen mit über die sich verändernde Zeit
      – Handlungen festhalten

      Inhaltlich ist eine spürbare, unmittelbare Nähe, die der Bildbetrachter empfindet, sehr wichtig, d.h. „nah ran“ ist beim aktiven Fotografieren ganz entscheidend. Ansosten arbeitet man mit Anschnitten, auch das Kippen der Kamera und bewusste Unschärfen zur Verdeutlichung der Dramtik ist gängig.
      MFG Armin

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  1. […] ganz eigene Formulierung finden müssen. Auch unsere Autorin Sofie Dittmann hatte sich in ihrer ´Einführung in die Street Fotografie/Straßenfotografie´ (siehe dazu auch Abbildung 1) an einer Definition versucht. So schrieb sie im August 2012: […]

  2. […] Kritieren für Straßenfotografie genannt wurden. Die erste Verlinkung führte mich auf den Blog fokussiert.com, auf dem sich eine Dame zu dem Thema mal geäußert hat in einem Beitrag, der über die […]

  3. […] sich der erste Teil über Stereofotografie bei fokkusiert.com. Sofie Dittmann erläutert sehr einleuchtend den eigentlich Hintergrund dieser Disziplin. […]

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