Einführung in die Street Fotografie/Straßenfotografie – Teil 3/4: Street und Recht am Eigenen Bild

Eine Diskussion, die immer geführt wird, wenn erkennbare Personen im Foto sind, das an einem öffentlichen Ort aufgenommen wurde, ist: „Darf der das?“ Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bild sind ein Thema, das in verschiedenen Ländern verschieden gehandhabt wird. In den USA zum Beispiel gibt es den Begriff „reasonable expectation of privacy“ oder „begründete Erwartung von Privatsphäre“, während in Deutschland das Recht am eigenen Bild über allem steht. Verschiedene Kulturen haben Bilderverbote; anderorts gilt es als unschicklich, als Mann nicht zur Familie gehörende Frauen abzulichten. Man sollte sich daher mit den vorherrschenden rechtlichen und kulturellen Regeln vertraut machen, bevor man zur Kamera greift.

„Begründete Erwartung von Privatsphäre“ bedeutet in den USA, im Hinblick auf das Gebiet der Straßenfotografie lose erklärt, daß jemand an einem Ort, von dem er erwarten durfte, in seiner Privatsphäre nicht gestört zu werden, auch nicht ohne seine Einwilligung fotografiert werden darf. Das gleiche gilt für Privateigentum. Ist er allerdings an einem öffentlichen Ort, ändert sich das. Die amerikanische Rechtsprechung zu diesem Thema ist allenfalls vage, also sollte man sich immer bewußt sein, daß man das gerade gemachte Foto unter Umständen auf Aufforderung wieder löschen muß.

Ich persönlich bin der Meinung (und mir bewußt, daß das Folgende eine heftige Diskussion auslösen könnte), daß Street oder jegliche Art von Dokumentarfotografie unmöglich gemacht wird, wenn man von jedem, der im Foto vielleicht erkennbar sein könnte, eine schriftliche Erlaubnis einholen muß. Es ist der unbeobachtete Augenblick, der reizt, und dieser kann sich nur entfalten, wenn man nicht (sofort) wahrgenommen wird. Außerdem: wenn ich an einem öffentlichen Platz, insbesondere an einem touristisch überlaufenen Ort bin, muß ich damit rechnen, auf Bildern anderer aufzutauchen. Wenn mich allerdings jemand bittet, sein Foto zu löschen, entspreche ich diesem Wunsch prompt und ohne weitere Diskussion.

7 Kommentare
  1. Leser
    Leser sagte:

    Zwischen einem Fotografen und einem Bürger auf einem öffentlichen Platz, der dort einfach nur sein möchte und nicht unversehens Modell stehen will, herrscht selbstverständlich ein Interessenkonflikt. Daher ist es auch logisch, dass Fotografen den Schutz des Rechts am eigenen Bild für überzogen halten. Juristisch ist das (soweit ich es beurteilen kann) ein sehr komplexes Thema, das hier kaum umfassend und verlässlich aufbereitet werden kann.

    Die Streetfotografen sollten sich meines Erachtens aber eines Umstands immer bewusst sein: Heutzutage kann man kaum noch irgendwo hingehen, ohne ständig von Leuten absichtlich oder unabsichtlich (weil man im Bild steht) fotografiert oder gefilmt zu werden. Und man muss immer damit rechnen, dass die Bilder bei Facebook, Flicker, Twitter oder sonstwo landen. Wenn man gerade unvorteilhaft oder unfreiwillig komisch aussieht, ist die Chance im Zweifel sogar noch größer. Das Internet vergisst auch nicht und die Welt ist klein. Das Internet sorgt auch für eine viel größere Öffentlichkeit als ein Buch oder eine Ausstellung. Daher finde ich es durchaus berechtigt, relativ streng zu sein, wenn es darum geht, den Menschen mal ein wenig Freiheit von konstanter Aufzeichnung zu geben und diese Freiheit auch zu schützen. Gerade künsterlisch ambitionierte Fotografen sollten doch kein Problem damit haben, das (unfreiwillige!) Modell darüber zu informieren, dass sie gerade Teil von Kunst geworden sein könnten und ggf. zur Vernissage einzuladen. Insbesondere, wenn sie mit dem Gesicht des anderen Geld verdienen möchten.

    Es gibt auch eine sehr feine Grenzlinie zum Voyerismus, die sehr häufig überschritten wird. Das Bild aus Teil 2 dieser Serie (telefonierender Mann und hockende Frau) empfinde ich beispielsweise eher als voyeristisch, weil ich nicht verstehe, worum es da gehen soll. Wäre ich die Frau auf dem Bild, wäre ich mit meiner Verewigung im Internet nicht einverstanden. In Teil 1 verstehe ich nicht, warum in der Negativliste unbedingt ein Bild veröffentlicht werden musste, das einen Menschen wie im Zoo abbildet wie es gerade eben noch gegeißelt wurde (auch wenn der Mensch nicht identifizierbar ist). Diese Fotos sind jetzt für immer irgendwo online. Bei Google oder in irgendwelchen Archiven oder privaten Kopien etc.

    Fotografen mögen es vielleicht generell selber mehr als andere Menschen, fotografiert zu werden. Aber sie sollten sich doch bewusst sein, dass das (heutzutage) viele Menschen anders sehen und der Mann mit der Kamera nicht interessant ist und die eigene Eitelkeit stimuliert, sondern einfach nur nervt.

    Während sich der Fotograf wahrscheinlich eher immer die Frage danach stellt, ob er das perfekte Motiv hinbekommt, sollte er sich vielleicht häufiger mal Gedanken darüber machen, ob man die Menschen nicht besser einfach mal in Ruhe lassen sollte und in sich gehen, ob er selber in dieser Situation festgehalten werden möchte. Damit wäre meines Erachtens vielen Fotografien sehr geholfen.

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  2. Ina
    Ina sagte:

    Ein Drittel Einleitung, ein Drittel Situation in den USA, ein Drittel persönliche Meinung / Fazit. Ich finde der Mittelteil kommt zu kurz und es fehlt ganz eindeutig der Teil, der für die Leser interessant sein dürfte: die rechtliche Situation in Deutschland, Österreich, Schweiz, vielleicht Europa.

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  3. Sofie Dittmann
    Sofie Dittmann sagte:

    Es tut mir ja auch schrecklich leid, daß sich die Diskussion zu dem Thema bereits beim ersten Teil des Mehrteilers ausgetobt hat. :) fokussiert ist eben ein Blog, und insofern begrenzt hinsichtlich dessen, was mir als Autor möglich ist. Ich stehe weiterhin zu dem Geschriebenen.

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  4. Uwe S.
    Uwe S. sagte:

    Ein leider sehr schwacher Artikel. Mir ist klar, dass es hier keine Rechtsberatung geben kann, doch ein paar verbindliche Informationen hätte ich mir schon gewünscht. Statt dessen werden Begriffe wie Privatsphäre und Bildnisrecht synonym verwendet. Auch werden rechtliche Unterschiede nicht erläutert, z.B. zwischen rein privaten Aufnahmen und von Aufnahmen, die im Internet oder in Zeitschriften veröffentlicht werden.

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