Keine Gesichter in Googles Streetview in Europa

Google wird in seiner fotografischen 3D-Ansicht der Strassen Europas (Streetview) Passanten aus rechtlichen Gründen unkenntlich machen. Das verlangen die hiesigen Gesetze.

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Screenshot Google Streetview

Die Frage taucht immer wieder auf: Darf man fremde Leute auf offener Strasse fotografieren? Man darf – solange die Bilder ausschliesslich privaten Zwecken dienen. Für die kommerzielle Verwendung hingegen ist in der EU die schriftliche Einwilligung der Betroffenen nötig.

Das schafft Probleme für Google. Deren 3D-Fotoansicht der Strassen grosser Städte in den Google Maps namens „Streetview“ sind voll von Passanten, die unwissentlich von den Kamerafahrzeugen fotografiert wurden. Längst gibts im Netz ganze Sammlungen der peinlichsten Aufnahmen aus Streetview.

In Europa werde das nicht passieren, garantiert Google jetzt.

Laut der Nachrichtenagentur Bloomberg hat der Suchmaschinengigant in Brüssel versichert, sämtliche Personen und Fahrzeugkennzeichen auf den Fotos unkenntlich zu machen.

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Bisher war auch Philipp Schindler, der Leiter Google Nordeuropa, davon ausgegangen, dass die Rechtslage die gleiche ist wie in den USA:

Ein Pressefotograf macht ja auch Bilder von Leuten im Stadion, ohne dass sie es merken. Das Bild ist am nächsten Tag nicht nur in der Zeitung, man findet es auch online. Wir fotografieren nur von öffentlichem Grund und Boden. Rechtlich ist das völlig unbedenklich, übrigens auch in Europa.

Das stimmt nun leider überhaupt nicht. Das Stadion-Beispiel funktioniert nicht, weil es sich dabei um einen Ort handelt, an dem die Besucher damit rechnen müssen, von TV- Und Pressekameras abgelichtet, in Grossaufnahme auf die Leinwand geklatscht oder am nächsten Tag in der Zeitung abgebildet zu sein. Zudem unterscheiet sich die dokumentarische Nutzung der Medien von der rein kommerziellen beispielsweise zu Werbezwecken.

In den USA ist das nicht viel anders, auch hier haben die Individuen ein Recht auf den Schutz der Privatsphäre. Aber offenbar ist die Handhabung etwas lockerer: Ohne Protest der Abgelichteten wird Zustimmung angenommen. Google hat deshalb eine Meldestelle eingerichtet, bei der Personen, die in der 3D-Strassenansicht „Streetview“ in den Google Maps erkennbar sind, die Löschung der Aufnahme verlangen können.

In Europa aber könnten Leute Google verklagen, wenn ihnen aus den Aufnahmen Nachteile erwachsen. Weil der Suchmaschinengigant die Fotos aber mit automatisierten Fahrzeugen mit Dachkameras aufnimmt, ist es nicht praktikabel, die schriftliche Zustimmung aller Abgelichteten einzuholen.

2 Kommentare
  1. Nam
    Nam sagte:

    ich fände es mal toll wenn fokussiert.com allgemein über FotoRecht aufklären würde…
    wann darf ich nun Leute oder Gebäude fotografieren, drf ich sie veröffentlichen ohne kommerziellen nutzen???
    das fände ich gut

    Antworten

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