Recht am eigenen Bild: Risiko in der Streetfotografie

Künstlerische Fotografie darf ein bisschen mehr als Bildjournalismus oder Werbefotografie. Wenn Menschen im Bild zu sehen sind, ist aber ein Minimum an Einverständnis nötig.

Sizilien, alte Herren auf der Piazza

Sizilien, © Anette Zabel, Canon EOS 350D, Blende F/6,3, Belichtung 1/60 Sekunde, ISO 400, Brennweite 51 mm

Annette Zabel aus Bretten schreibt zu diesem Bild: Ziel der Aufnahme war es, die Herren nicht zu stören und diese besondere Situation in einem Bergdorf in Sizilien einzufangen. Gemacht wurde die Aufnahme quasi „aus der Hüfte“, also ohne Blick durch die Kamera.

Es ist nett, die Leute, die man fotografiert, nicht zu stören. Jedenfalls ist es viel netter als das, was der Magnum-Fotograf Bruce Gilden auf den Sidewalks von New York abzieht:

Der Mann hat einen Ruf als grosser Street-Fotograf, und seine Bilder sind auch bestechend. Aber hierzulande wäre das, was er tut, wahrscheinlich illegal. Denn es gibt zumindest in Deutschland und in der Schweiz das „Recht am eigenen Bild“, und das bezieht sich nicht auf den Fotografen, sondern auf den Fotografierten. Wir kommen gleich darauf zurück.

Wir sehen in deiner Farb-Fotografie aus Sizilien eine Reihe von sieben älteren Herren, die auf zwei Bänken an einer Hauswand auf einer kleinen Piazza sitzen, die vier links alle mit einem Gehstock bestückt, die drei rechts ins Gespräch vertieft und vorgeneigt. Rechts von der rechten Sitzbank steht ein Halteverbotszeichen mit Mülleimer im untersten Drittel und einer Tafel, auf der steht, dass das Verbot auf der ganzen Piazza gilt. Den linken Bildrand machen die Beine und Füsse weiterer Herren aus, die vornehmlich Jeans und eher moderne Schuhe zu tragen scheinen. Der Blickwinkel der Kamera führt dicht über das Kopfsteinpflaster der Piazza, sie wurde also eher tief am Boden gehalten.

[premiumkritik]

Die [amazon  B0007UB6BA]Canon EOS 350D[/amazon] ist nun nicht gerade eine winzige System- oder Pocketkamera, also war die Kamera auch eher schwierig „versteckt“ zu halten für das Bild. Die technischen Daten lassen auf eine automatische Belichtung schliessen, denn ich hätte hier in Anbetracht der Situation eine höhere Empfindlichkeit und zugleich eine geschlossenere Blende gewählt. So kann man weniger Gefah laufen, das Bild zu verwackeln oder in der Scharfstellung die Männer ausserhalb des Schärfebereichs zu erwischen.

Leider ist Dir genau das passiert: Auch wenn das in der vorliegenden Auflösung schwierig zu sagen ist, scheint mir das Strassenschild deutlich weniger scharf als das Kopfsteinpflaster im Vordergrund zu sein.

Sizilien, retuschiert

Retuschiertes, gerade gestelltes Bild

Statt den Autofokus und viel Glück hättest Du also die manuellen Einstellungen, eine kleinere Blende und eine höhere Empfindlichkeit und dann auch den manuellen Fokus wählen und die Schärfe ungefähr auf die Geschätzte Distanz einstellen können.

Das zur Technik, jetzt kurz zur Komposition – die leidet unter zwei Dingen: Erstens ist das Bild verkippt, was sich in Lightroom leicht beheben lässt. Und zweitens tragen die Füsse links zwar etwas zur Bildaussage bei, aber irgendwie stören sie mich dann doch deutlich mehr, als sie aussagen. Das wäre bei der Aufnahme vielleicht erkennbar und die Kamera etwas höher oder der Standort etwas weiter rechts wählbar gewesen – ich habe in einer groben Arbeit die Füsse links wegretuschiert, um einen Eindruck zu kriegen.

Soweit zu diesem nicht uninteressanten, lebendigen Street-Bild. Und jetzt zurück zu Deiner Rücksicht, die Herren nicht zu stören: Die ist zwar gut gemeint, aber nicht ganz ungefährlich. In manchen Ländern gilt es als mehr denn nur unhöflich, ohne zu fragen ein Bild eines Menschen zu machen: Es ist gewissermassen ein Diebstahl der Seele und kann schon mal ernste Folgen haben.

Man braucht keine Erlaubnis fotografierter Menschen, wenn sie bloss „Beiwerk“ sind.

Das gilt übrigens auch bei uns, wenn auch weniger auf einer geistigen als einer sehr rechtlich/materiellen Ebene: Menschen dürfen bei uns zwar im öffentlichen Raum fotografiert und diese Bilder auch veröffentlicht werden, aber dazu müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss man sie nicht um Erlaubnis fragen, wenn sie „Beiwerk“ sind, also nicht das Motiv der Fotografie, sondern halt einfach zufällig auch noch drauf, und wenn sie nicht besonders gut zu erkennen sind.

Porträts aber, welche die Menschen zum Inhalt des Fotos machen, bedingen die Einwilligung der Fotografierten – in der Schweiz selbst dann, wenn das Bild nicht veröffentlicht werden soll. Diese Einwilligung kann auch durch das blosse freundliche „Zur-Kenntnis-Nehmen“, dass Du jemanden fotografiert hast, ohne dass er protestiert, als gegeben gelten – aber wenn Du die Bilder später in einer Werbekampagne verwenden willst, tust Du sehr gut daran, einen Modellvertrag unterschreiben zu lassen.

Der Mann im C afé in Mallorca

Der Mann im Café in Mallorca

Ich sage das deshalb, weil Du als zweites Foto das Bild eines Mannes in entspannter Haltung vor einem Café in Mallorca eingereicht hast. Ich habe ihn zur Sicherheit unkenntlich gemacht, denn hier ist es eindeutig so, dass er nicht erkannt hat, dass Du ihn fotografiert hast – und Du hast mir bestätigt, dass Du ihn auch nicht gefragt hast (was Du auch nach der Aufnahme machen kannst).

Die Gefahr einer Klage steigt, je besser erkennbar die fotografierte Person, je weniger prominent sie ist und je negativer sie im Bild dargestellt wird.

Viele [amazonna  3826697308]Fotografinnen und Fotografen sind sich dieser Rechtslage nicht bewusst.[/amazonna] Sie ist übrigens auch ausserordentlich komplex und beantwortet entsprechende Fragen nicht abschliessend: Im Zweifelsfall kann davon ausgegangen werden, dass die Gefahr einer erfolgreichen Klage grösser wird, je besser erkennbar die fotografierte Person, je weniger prominent sie ist und je negativer sie dargestellt wird. Leute an den Facebook-Pranger zu stellen ist also keine besonders gute Idee.

Damit die Streetfotografen nicht völlig verzweifeln, kommt noch eine spezielle Auslegung zu all diesen Einschränkungen hinzu: Wenn Dein Bild nämlich hohe Kunst ist und nur als solche veröffentlicht wird, kann es sein, dass diese künstlerische Bedeutung das Recht der porträtierten Person an ihrem Bild überwiegt.

Bruce Gilden hätte aufgrund dieser Regel in Deutschland vielleicht eine Chance, seine – äusserst interessanten – Bilder zu machen und zu veröffentlichen. Sympathischer wird er mir deswegen oder aufgrund des Umstands, dass man in den USA auf öffentlichem Gelände keinerlei Recht am eigenen Bild mehr hat, nicht. Obwohl [amazonna 190789375X]Bruce Gilden mit „Face“[/amazonna] inzwischen ein Porträtbuch herausgegeben hat, in dem nur Aufnahmen veröffentlicht werden, die er mit Einwilligung der Menschen aufgenommen hat.

18 Kommentare
  1. Richard
    Richard sagte:

    Ist das eigentlich nicht nebensächlich wie das rechtlich geregelt wird? Wir haben das Jahr 2017, das Internet ist ein Medium wovon vor 30 Jahren keiner geträumt hat. In Sekunden, mit einer Digital-Kamera ist ein Foto fertig, in Sekunden ist es online. Wer will sich plötzlich im Internet sehen? Vielleicht in einer unvorteilhaften Pose, vielleicht mit komischem Gesichtsausdruck? Manche sagen: mir ist egal. Das sagen sie solange sie das nicht direkt betrifft. Rechtliche Lage ist eine, es geht doch auch um moralischen Aspekt.

    Antworten
  2. tr
    tr sagte:

    ich finde eigentlich unter dem gesichtspunkt street das ursprungsbild mit den füßen besser. man erkennt bei dem bild den versuch aus der hüfte zu schießen und damit ist auch der unperfekte schnitt und fokus ok. bei dem korrigierten bild fragt man sich, warum der mülleimer und das strassenschild mit drauf sind oder das strassenschild so angeschnitten ist.

    den rechtlichen aspekt finde ich schon deshalb nicht zutreffend dargestellt, weil kein wort darüber verloren wird, wie sich das rechtlich dort verhält, wo das bild aufgenommen wurde, also in sizilien. oder soll behauptet werden, die in sizilien geschossenen fotos dürften in deutschland nicht veröffentlicht werden?

    Antworten
    • Peter Sennhauser
      Peter Sennhauser sagte:

      Danke für den Hinweis: Ich habe in der Tat nichts zur Situation in Sizilien gesagt. Kennt jemand eine Übersichtsseite mit der Situation in andern Ländern? Leider führen alle schnellen Suchtreffer zum Thema auf Seiten bezogen auf die Schweiz und Deutschland.

  3. Lehmann
    Lehmann sagte:

    Hallo Annette,

    Also unabhängig von Recht und Unrecht ….Würde mich das Ganze in Schwarz Weiß Komposition interessieren, begradigt und etwas beschnitten.
    Ich finde die Szene mit den sitzenden Männern im Hintergrund sehr authentisch und schön gesehen!
    Grüsse aus Freiburg, Paula

    Antworten
    • Annette Zabel
      Annette Zabel sagte:

      Hallo Paula,

      vielen Dank für Deine Einschätzung. Ich hab das Bild mal in s/w angelegt.
      Herzlichen Dank auch an alle anderen, die sich hier beteiligt haben. War alles sehr lehrreich für mich.

      Grüße und ein schönes Wochenende
      Annette

  4. Richard
    Richard sagte:

    Hallo Jens!
    Ich verstehe Streetfotografie mehr im klassischen Sinne. Deine Beispiele finde ich grenzwertig da die Personen eigentlich nur als Beigabe gelten. Aber gut, warum nicht. Auch Wiki schreibt, dass es keine exakte Definition für Streetfotografie gibt also alles ist erlaubt ;)

    Grüße
    Richard

    Antworten
  5. Richard
    Richard sagte:

    Hallo Peter!

    Mit der graue Zone hast Du sicher recht.

    Es handelt sich auch meistens um sog. banale Delikte und keiner kommt sofort hintern Gittern. Das ist auch klar. Obwohl ich kein Street-Fotograf bin, habe paar mal schon erlebt, dass man mir Vorwürfe gemacht oder sogar das Fotografieren verboten hat: „Hören sie auf meinen Mann zu fotografieren!“ und ich stand nur ca. 2-3 Meter von ihm entfernt mit 400mm Objektiv. Das brauche ich nicht und die Welt wird auch nicht ärmer ohne ein paar Street-Fotos.

    Wenn man dazu noch den Begriff „Kunst“ nimmt dann wird es noch komplizierter. Charakteristisch für die Situation ist die Geschichte von Foto-Künstler Espen Eichhöfer. Aber auch er, sogar als anerkannte Künstler, hat verloren. Wozu also Ärger provozieren?

    Streetfotografie lebt von Menschen als Motiv, lebt von Gesichtern. Wenn sie nicht erkennbar sind, wenn man sich „anpassen“ versucht um die Lage umzugehen … Nein, das ist keine Street mehr.

    Antworten
  6. Werner
    Werner sagte:

    Verd… Axt – ist das jetzt verbotene „Street“ oder nur banale „Kunst“?
    Wenn Street dann bitte sofort löschen! Ich will ja nicht in den Knast deswegen.

    Antworten
  7. Jens
    Jens sagte:

    Hallo Peter,

    Danke für deine rechtliche Diskussion zur Street Fotografie. Ehrlich gesagt habe ich auch sehr viel Angst vor dem Gesetz gehabt.
    Gleichzeitig interessieren und faszinieren mich Bilder wie die von Bruce Gildon.
    Persönlich versuche ich nur Street-Bilder zu machen die „menschlich vertretbar“ sind und eben nicht reine negative Darstellungen zeigt. Für mich heißt das konkret keine alkoholisiere Personen, keine Personen in Notlage, keine Personen die auf der Straße ihr Geld verdienen. Vielleicht muss jeder selbst seinen „Kodex“ finden. Street ist und bleibt persönlich und komplex.
    @Richard: Wenn Street tot ist, warum gibt’s hier so viele Einreichungen. Meines Erachtens eben weil die rechtliche Diskussion nicht klar ist.
    Es bleibt bei der Frage: „Ist das Kunst oder kann das weg“
    Schwierig.

    Viele Grüße
    Jens

    Antworten
    • Richard
      Richard sagte:

      Hallo Jens!

      1. Ich bin kein Jurist.
      2. Verschärfungen im Gesetzbuch vom Januar 2015 machen Streetfotografie unmöglich.

      Das Gesetz erlaubt uns einfach keine Street-Fotografie zu betreiben. Dazu wächst in der Gesellschaft das Wissen und damit gleich die feste Überzeugung, dass man Personen nicht fotografieren darf. Die Passanten wissen das und damit ist Ärger vorprogrammiert.

      Die Art der Fotografie bleibt nur für ein paar Profis, die auch nach der Bestrafung immer noch Geld verdienen. Es gibt solche, die offen sagen, dass sie weiter machen und kalkulieren das Risiko mit.

      Wenn klar formuliert wird, dass man ein Erlaubnis VORHER holen muss dann ist das kein Street mehr. Damit ist das Genre gestorben. Gestelltes Foto ist keine Street mehr.

      Wenn man Straßenfotografie mit Worten wie: Augenblick, unerwartet, spontan, authentisch (!) zufällig (!), definiert, wie man das in verschiedenen Quellen nachlesen kann,
      dann ist fotografieren mit der Einwilligung („eine Einwilligung zur Herstellung der Fotografie bedeutet nicht automatisch eine Einwilligung zur Veröffentlichung!“) keine Street mehr. Für mich ist die Lage ziemlich klar. Wer aber unbedingt möchte, bitte.

      http://www.fotomagazin.de/praxis/fotorecht/fokus-fotorecht-neues-gesetz-fuer-strassenfotografen

      http://magazin.whitewall.com/bildrecht-strassenfotografie-im-juristischen-spannungsfeld/

      https://kwerfeldein.de/2009/02/24/darf-ich-darf-ich-nicht-ein-interview-mit-rechtsanwalt-philipp-dorowski-zum-fotografieren-auf-der-strasse/

      Zitat: „Nimmt man die in Deutschland geltende Rechtsauffassung als Grundlage, dürfte die Street Photography als Kunstform in Deutschland nicht existieren.“

      http://www.mittleresgrau.de/allgemein/situation-street-photography-deutschland/article1844/

    • Peter Sennhauser
      Peter Sennhauser sagte:

      Richard, das ist jetzt aber eine sehr pessimistische Sicht. Merke: Anwälte sehen Gesetze fast immer sehr, sehr eng – vor allem, wenn Du Sie um Rat fragst und sie sozusagen eine Garantie für die Richtigkeit ihrer Antwort abgeben sollen. Die gibt es nämlich nicht.
      Besonders nicht bei neuen Paragraphen, die vom Gesetzgeber in einer ganz bestimmten Meinung verabschiedet, aber leider nicht klar genug formuliert wurden. Dann braucht es zunächst einmal die Interpretation von Gerichten. Und die sollte sich hierzulande (anders als im angelsächsischen Raum, also all unserem Hollywood-Justiz-Wissen…) an der Absicht des Gesetzgebers und nicht am blossen Buchstaben orientieren.
      Wenn ich das alles einigermassen richtig verstanden habe, ist es nach wie vor erlaubt, Menschen als Beiwerk zu fotografieren, und allein das eröffnet einen gehörigen Spielraum. Nicht identifizierbare Menschen sind auch kein Problem, künstlerische Darstellung nach wie vor erlaubt, und „strafbar“ heisst ja wie früher noch immer nicht, dass auch ein Antrag erhoben wird: Das sind alles keine Offizial-, sondern Antragsdelikte. Will jemand, dass Du das Bild löschst, was Du von ihm gemacht hast, dann lösch es eben; verklagt Dich jemand auf Schmerzensgeld, dann muss er nach meiner geringen juristischen (Schweizer-) Erfahrung einen effektiv erlittenen Schaden geltend machen und beweisen können. Anders gesagt: ich denke, die Lage ist etwas weniger klar als früher, aber es ist immer noch die gleiche Grauzone, in der man sich eben mit viel Empathie, Freundlichkeit und vielleicht mit etwas mehr Aufwand beim Abholen des Einverständnisses der Menschen bewegen muss. Was bei Euch in Deutschland leider der Vernunft häufig einen Strich durch die Rechnung macht, ist das unsägliche Abmahnwesen mit seinen Trollen.

  8. Richard
    Richard sagte:

    Dierk, hier bin ich ganz Deiner Meinung.
    Streetfotografie im engen Sinne ist tot, rechtlich gesehen.
    Ob das schlecht ist? Keine Ahnung.
    Es ist so.

    Antworten
  9. dierk
    dierk sagte:

    das ist für mich auch der Grund, street Fotos nur bei Veranstaltungen zu machen. Sonst ist es mir zu riskant. Dazu kommt, dass ich es auch nicht möchte, wenn ich irgendwo im öffentlichen Raum bin, von irgendwelchen „Fotografen“ abgeschossen zu werden.

    Dazu gibt es einen Interessanten Artikel im Spiegel online:
    Straßenfotografie
    Wen und was man knipsen darf – und was nicht
    http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/strassenfotografie-rechtsfragen-wen-man-knipsen-darf-a-1016555.html

    Antworten

Trackbacks & Pingbacks

  1. […] Raum und Persönlichkeitsrechten.  Zum Thema wird viel und gut geschrieben, Beispiele sind hier und hier verlinkt. Juristisches Denken unterscheidet sogar noch mehr, so daß man sich einfach klar […]

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar zu tr Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert