Bildrecht im Internet
Im Rahmen der ONE hat Blogwerk einen Vortrag der Kanzlei Meili Pfortmüller und Keystone zum Thema Bildrecht organisiert.
Angelika Schlosser, Selina Staub und Sarah Zurmühle haben in ihrem Vortrag das Thema Bildrecht und speziell die Verwendung von Bildern im Internet und auf sozialen Plattformen fürs Publikum zugänglich gemacht. Wir alle wissen, dass wir Bilder nicht einfach so verwenden dürfen. Aber ist das wirklich allen immer so präsent? Folgende Erkenntnisse aus den Beispielen von Meili Pfortmüller sollte man sich gelegentlich wieder in Erinnerung rufen.
Was bedeutet Urheberrecht?
Ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, wenn es unabhängig von seinem Wert oder Zweck, eine geistige Schöpfung der Literatur und Kunst ist, die individuellen Charakter hat. Der Urheber ist der Ersteller des Werkes, er darf über Art und Dauer einer Veröffentlichung verfügen. Weiterlesen