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Bildrecht im Internet

Im Rahmen der ONE hat Blogwerk einen Vortrag der Kanzlei Meili Pfortmüller und Keystone zum Thema Bildrecht organisiert.

Angelika Schlosser, Selina Staub und Sarah Zurmühle haben in ihrem Vortrag das Thema Bildrecht und speziell die Verwendung von Bildern im Internet und auf sozialen Plattformen fürs Publikum zugänglich gemacht. Wir alle wissen, dass wir Bilder nicht einfach so verwenden dürfen. Aber ist das wirklich allen immer so präsent? Folgende Erkenntnisse aus den Beispielen von Meili Pfortmüller sollte man sich gelegentlich wieder in Erinnerung rufen.

Was bedeutet Urheberrecht?

Ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, wenn es unabhängig von seinem Wert oder Zweck, eine geistige Schöpfung der Literatur und Kunst ist, die individuellen Charakter hat. Der Urheber ist der Ersteller des Werkes, er darf über Art und Dauer einer Veröffentlichung verfügen. Weiterlesen

Urheberrecht: Ist deine Fotografie ein „Werk“?

Dieser Artikel behandelte ursprünglich einen Aspekt des Urheberrechts, der allerdings nur in der Schweiz gültig ist und namentlich in Deutschland zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen führt. Ich habe ihn deshalb offline genommen und danke den Kommentatoren für Korrekturen und Hinweise.

[textad]Nach Schweizer Recht ist diese Aufnahme kein Werk (Gisela Blau)

Hier sind einige nützliche und interessante Links zum Thema. Zu bedenken gilt es allerdings immer, dass das Recht im Detail wie auch in grösseren Fragen von Staat zu Staat und von Rechtssystem zu Rechtssystem abweichenkann. Weiterlesen

Schneelandschaft: Klassische Landschaftsmalerei

Ein Bild wie aus der klassischen Landschaftsmalerei des 19. Jahrhundert. Diese sehr schöne Gestaltung könnte noch etwas optimiert werden.

Leserfoto: Klick für Vollansicht (© Gerd Dörfler).

Kommentar des Fotografen:

Aufgenommen letzten Winter. Das Bild sollte die Kälte und Trostlosigkeit des Winters verdeutlichen.

Profi Martin Zurmuehle meint zum Bild von Gerd Dörfler:

Die Landschaftsmaler des 19. Jahrhunderts (zum Beispiel der Luzerner Maler Robert Zünd) hielten sich bei der Bildkomposition an klare Regeln, die die Akademien formuliert hatten.

Eine dieser Regel besagte, dass im Zentrum des Bildes ein Weg oder eine Wasserstrasse, möglichst leicht geschwungen oder S-förmig, in die Tiefe führen sollte.

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Versteckte Kamera: Heikles Unterfangen

Drittpersonen im realen Leben ungefragt abzulichten – und noch dazu auf ihrem Privatboden – kann ins Auge gehen. Auch wenn dabei die witzigsten Bilder entstehen.

Leserfoto: Klick für Vollansicht (© Dirk Valcke).

Kommentar des Fotografen:

Aufnahme beim Eintreffen eines Luftballons und der Lektüre der Nachricht durch den Nachbarn. Momentaufnahme. (Weiterer Kommentar weiter unten)

Peter Sennhauser meint zum Bild von Dirk Valcke:

Ein Ehepaar mittleren Alters begutachtet einen Zettel, der an einem Roten Ballon befestigt ist. Vom Standpunkt des Fotografen aus sind die beiden nur im Ausschnitt zwischen einer im Vordergrund quer durchs Bild verlaufenden Hecke und dem Hintergrund (ihres) eines Gartens zu sehen. Der knallrote Ballon ist ebenfalls durch das Geäst eines im Vordergrund stehenden Baumes nur halb zu sehen.

Das Bild spricht die Neugier des Betrachters aus mehreren Gründen an:

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